Information für BOB-Wirte

 



 

Häufig gestellte Fragen zum Thema BOB in der Gastronomie:

 

Ich möchte an der Aktion-BOB teilnehmen, an wen muss ich mich wenden?  

  • Sie können sich telefonisch unter der Nummer 07391/756130 oder per E-Mail info@kreisjugendring.com an den Kreisjugendring Alb-Donau e.V. wenden.

 

 Ich habe mich angemeldet, wie geht es dann weiter? 

  • Ein Mitarbeiter des Projekts nimmt mit Ihnen persönlich Kontakt auf. Sie erhalten von ihm ein „Starterpaket“. Dies beinhaltet u.a. Plakate, einen Gaststättenaufkleber, Flyer und „BOB“-Schlüsselanhänger.

 
Woran erkennt man, dass ich an der Aktion teilnehme? 

  • Sie erhalten einen Aufkleber. Diesen bringen Sie im Eingangsbereich Ihrer Gastronomie an. Weiterhin wird Ihr Betrieb im Internet auf unserer Homepage genannt.

 
Was muss ich leisten? 

  • Kommt eine Gruppe in Ihre Lokalität und eine Person aus der Gruppe zeigt den gelben Schlüsselanhänger vor, so erhält diese, als Fahrer der Gruppe, ein kostenloses bzw. preisreduziertes alkoholfreies Getränk.
  • Ob mehr Getränke frei sind, oder weitere Vergünstigungen gewährt werden, entscheiden Sie als Wirt selbst.

 
Ist diese Aktion an eine bestimmte Altersgruppe gebunden?
 

  •  Nein, die Aktion richtet sich zwar hauptsächlich an die Altersgruppe der 18-24 jährigen. „BOB“ kann aber jeder sein.

 
Wie groß ist eine Gruppe? 

  • Eine Gruppe besteht aus drei oder mehr Personen.

 
Wann bekommt der „BOB“ das alkoholfreie Freigetränk?
 

  •  Wenn einer aus der Gruppe den gelben Schlüsselanhänger vorzeigt und zu verstehen gibt, dass er der Fahrer der Gruppe an diesem Abend ist. Grundsätzlich ist das erste alkoholfreie Getränk kostenlos bzw. preisreduziert.

 
Ist die Art des Freigetränkes festgelegt? 

  •  Die Art des alkoholfreien Getränkes (Wasser/Cola/Limo etc.) ist nicht festgelegt. Diese Entscheidung trifft der Wirt für seine Lokalität selbst.

 
Was passiert, wenn der BOB nach seinem erhaltenen Freigetränk doch Alkohol konsumiert? 

  • Wird nach dem kostenlosen oder verbilligten Getränk doch Alkohol durch den BOB bestellt, so sind die Vergünstigungen mit auf die Rechnung zu setzen. Der Wirt/ die Bedienung sollte jedoch in diesem Fall noch mal auf den BOB und seien übernommene Verantwortung positiv „einwirken“.
     

Was passiert, wenn die Mitfahrer keinen Alkohol trinken? Bekommt der BOB dann trotzdem ein Freigetränk? 

  • Es müssen nicht zwingend alle Mitfahrer des BOB Alkohol konsumieren. Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass die Gruppe schon vorher Alkohol konsumiert hat, oder in Nachhinein noch Alkohol trinken will.


Wie lange bin ich an die BOB Aktion gebunden? 

  • Für alle Teilnehmer besteht keinerlei vertragliche Bindung. Eine Teilnahme, aber auch ein Ausscheiden, ist jederzeit nach vorheriger Information der Ansprechpartner möglich.


Wo finde ich weitergehende Informationen zu BOB?
 


Ich plane eine größere Aktion, kann ich darin die Aktion-BOB mit einbinden?
 

  • Grundsätzlich können Aktionen mit dem Thema BOB gerne stattfinden. Die Grundphilosophie darf dabei aber nicht verloren gehen. Für größere Aktionen sollten Sie sich vorher mit uns in Verbindung setzen.


Ich möchte meine Homepage mit der Aktion-BOB verlinken, ist dies möglich?

 

  • Generell steht einer Verlinkung nichts im Wege. Für eine Verlinkung setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung.


Ich möchte die Aktion auch finanziell unterstützen. Ist das möglich?
 

  •  Ja, Sie haben die Möglichkeit für dieses Projekt zu spenden. Setzen Sie sich mit den Kreisjugendring in Verbindung.